... der auszog seine Forderungen einzutreiben.
Die wahre Geschichte über Bürokratie und Rechtsstaat in einer wahren Posse. Und die geht so:
Hier findet der Leser Teil 1.
Teil 2:
Für diejenigen meiner treuen Leserschaft die den letzten status quo nicht mehr im Gedächnis aufrufen können, kurz den letzten Stand der Dinge:
Kurz vor Ostern 2010 erhielt ich die Nachricht vom geehrten Herrn Rechtspfleger, dass auf meinem Titel nicht die "Zustellung" (an den Zechpreller) dokumentiert ist. Dafür hätte ich zu sorgen. Wo kommen wir auch sonst hin? Die verehrte Dame aus der 7. Etage des Amtsgerichtes meiner geliebten Heimatstadt wollte sich gleich nach ihrem Osterurlaub darum kümmern.
Die "Strasse des Sieges" ist meinem Blick entzogen, aber Verkehrsgeräusche sind noch wahrnehmbar.
Weiter gehts mit dem zweiten Teil ...
Zwei Wochen nach Ostern dachte ich mir, es wäre eine gute Idee mit einem kleinen Erinnerungsfax den Vorgang aus dem Urlaub zurück zu holen. Und siehe da, neun Tage später kam ein Lebenszeichen. Und was für eins.
Die nette, freundliche Dame aus der siebten Etage rief mich an. Die Nachricht war, dass der gesamte Vorgang (wir erinnern uns: die ollen Kamellen werden eingescannt / microverfilmt, dann gibt es nur noch ein Postkarten großes, sogenanntes "Jacket" mit den Negativen) mitsamt des Jackets verschwunden ist. Sie hat es im Archiv angefordert und das Archiv beharrt darauf, dass es bei ihr ist. Nix zu finden, sie hat alles abgesucht, weg ist es.
Ganz tolle Wurst!
Es findet sich kein Hinweis mehr, wo denn nun eigentlich diese verdammte Straße des Sieges sein soll.
War der guten Frau auch unangenehm und sie wusste auch (trotz zahlreicher Dienstjahre) nicht was wir nun tun sollten. Bei der Gelegenheit haben wir den ganzen Fall auch nochmals bespochen.
Bla, bla, bla
Depp (ich): "Ist mir sowieso ein Rätsel, warum alle Beteiligten im Gericht sitzten und auf einen Vergleich nicken, wo dann auch noch die Zustellung nachgewiesen werden muss."
Freundliche Justizbedienstete: "Vergleich????"
Depp (ich): "Ja."
Freundliche Justizbedienstete: "Steht das da drin???"
Depp (ich): "Ja, auf Seite 2 als Überschrift."
Freundliche Justizbedienstete: "Prima. Bei einem Vergleich ist es nämlich so, dass die Zustellung grundsätzlich nicht dokumentiert wird. Teilen Sie das dem Rechtspfleger mit und verweisen Sie ruhig auf mich."
Depp (ich): "Danke, mach ich."
Die Akte bringt es mir zwar nicht wieder, aber es kann mit diesem Wissen zumindest weitergehen.
Und schon quält der Depp (ich) wiederum die Tastatur seines unschuldigen Computers um dem Rechtspfleger ein Schreiben aufzusetzten.
Das muss man sich mal vorstellen: ein Rechtspfleger, der den ganzen Tag nix anderes macht als diese Forderungen für den Gerichtsvollzieher mit dem "ok-Stempel" zu versehen weiss das nicht. In meiner (zugegebenermassen begrenzten) Phantasie kann ich mir drei Möglichkeiten vorstellen:
1. es gibt ein Urteil (Zustellung erforderlich)
2. es gibt einen Vergleich (Zustellung nicht erforderlich)
3. fällt mir keine Anspruchsgrundlage mehr ein.
Mein Urteil steht fest, dass es halt ein rechtsunkundiger Rechtspfleger ist.
Für den nächsten morgen den Wecker gestellt, um mal wieder zum Amtsgericht meiner geliebten Heimatstadt zu fahren.
Nachdem das Jacket verschwunden ist, habe ich nur noch das originale Gerichtsprotokoll um meine Forderung belegen zu können. Mir ist nicht ganz wohl bei dem Gedanken dieses Dokument dem "Amtsgericht des verlierens" im Original zu überlassen. Darum zunächst mit meiner umfassenden Ortskenntnis über Etagen, Zimmer und Ansprechpartner zu der freundlichen Dame in der siebten Etage zur Beratung. Sie hat mich auch gleich erkannt und namentlich begrüsst. Es geht nichts über Connections.
Vielleicht wäre ja die amtliche Beglaubigung einer Kopie ein Weg die Beweiskraft zu erhalten. Nee, geht nicht, kann sie nicht. Nach durchleuchten aller Möglichkeiten schlug sie vor, dass ich mir den Empfang des Originals zumindest quittieren lasse. Also rauf zum neunten Stock, dem Vorhof des rechtsunkundigen Rechtspflegers. Mit einem erklärenden bla bla, Anschreiben von mir, Unterlagen und (mit Bauchschmerzen) Original-Forderungstitel abgegeben. Hier in der Höhe nimmt die Freundlichkeit rapide ab. Aber man versprach zumindest das ganze an den rechtsunkundigen Rechtspfleger weiterzugeben.
Es sind nun sechs Wochen ins Land gezogen und ich bin auf exakt der gleichen Position, dass der rechtsunkundige Rechtspfleger das Ganze in Händen hält. Aber ich möchte fair sein und auch das Gute aufzeigen: pro Tag gibt es 0,2104 EUR Zinsen. Jeden Tag. Toll, nicht wahr?
Zwei Wochen später hab ich wieder Post. Meinem Antrag wurde entsprochen und der Gerichtsvollzieher mit den Vollstreckungsdokumenten bewaffnet.
Schlagartig taucht die Straße des Sieges wieder vor mir auf!
Die Ernüchterung folgte zwei Tage später auf dem Fusse. Die Frau Obergerichtsvollzieher (OGV) hat mir den ganzen Krempel wieder zugeschickt.
Was war passiert? Sie ist zu der offiziellen Firmenadresse des Arbeitgebers vom Zechpreller gegangen und hat dort erfahren, dass dies die privaten Wohnräume des Arbeitgebers sind. Die Geschäftsräume befinden sich ausserhalb meiner geliebten Heimatstadt im Nachbarbezirk. Und da ist die gute Frau OGV nicht zuständig. Die haben nämlich einen festen Bezirk und dahinter hört deren (kleine) Welt auf, die Welt ist wohl doch eine Scheibe. Wär ja auch sonst zu einfach für die Deppen.
Das sehen der Straße des Sieges war eine Halluzination und mir ist (Verzeihung) zum kotzen.
An aufgeben ist nicht zu denken, frisch gestärkt vom Wochenende, habe ich am Montag Morgen den ganzen Antragskram in 3-facher Ausfertigung für das Amtsgericht des Nachbarbezirks klargemacht. Bin ja mittlerweile Profi.
"Ein Reise die ist lustig, eine Reise die ist schön ..." Trallalllaa
Mit frischem (Über-) Mut mache ich mich auf die Reise in den Nachbarbezirk zum dortigen Amtsgericht. Fremde Kulturen, andere Menschen ... Reisen ist eine feine Sache.
Vielleicht hätte ich mir die Reise sparen können, hätte ich mal da angerufen. Denn: kompetent wurde ich aufgeklärt, dass der rechtunkundige Rechtspfleger in meiner geliebten Heimatstadt seinen Beschluss nun um die Anschrift der Geschäftsräume erweitern muss und diesen geänderten Beschluss sodann an den für diese Adresse zuständigen Gerichtsvollzieher (GV) weiterleiten muss. Man empfahl mir, ein Anschreiben mit erklärendem Inhalt - insbesondere die unmittelbare Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen GV - beizufügen. Schreibt man das nicht ins Anschreiben, so kommen die im Leben nicht auf die Idee das von sich aus zu erledigen. Man will seine arbeitverursachenden Klientel schließlich nicht verwöhnen. Meine vorbereiteten neue Anträge und Anschreiben sind für den Reisswolf. Mahlzeit Herr Wolf.
Kleiner Fragenkatalog-Exkurs:
Ich frage mich doch allen ernstes, wie krank dieses System eigentlich ist. Warum schickt diese dämliche OGV Tussi mir den ganzen Krempel mit lapidaren Schreiben zurück? Warum gibt sie es nicht gleich zur Änderung an den (rechtsunkundigen) Rechtspfleger zurück? Warum fügt man nicht einfach einen Textbaustein mit ein paar klärenden Worten ein? Warum geht der Automatismus nur zulasten des Deppen (ich)?
Ende kleiner Fragenkatalog-Exkurs.
Der Verlauf des morgens hat bei mir den Ehrgeiz angestachelt das ganze vor HighNoon (12:00 Uhr mittags) hinzubekommen. Also ab nach Hause, Anschreiben aufgesetzt und auf zum Amtsgericht meiner geliebten Heimatstadt.
Einen Plausch im 7. Stock spar ich mir, die Zeit drängt. Gleich hoch in die dünne Luft des 9. Stock. Dort angekommen durfte ich feststellen, dass der Anteil des Sauerstoffs in der Luft sehr proportional zur Freundlichkeit ist. Beides tendiert gegen Null. Die dicke Frau F. ist heute mal nicht zuständig. Die Zuständigkeit wechselt dort ständig, heute ist es der mir fremde Herr G.. Sieh mal einer an, das war auch einem Profi wie mir neu.
Ich wurde nach gegenüber verwiesen, wo der fremde Mitarbeiter versuchte mich möglichst schnell loszuwerden, allerdings unter Mitnahme von meinem Krempel. Nach äusserst dümmlicher Diskussion habe ich obsiegt und er hat erklärt, dass er die Unterlagen an den rechtsunkundigen Rechtspfleger weitergeben wird. Den fremden Mitarbeiter Herrn G. werde ich nicht in mein Nachtgebet einschließen, bzw. nur, dass ich drum bete er möge mir ewig fremd bleiben.
Gibt es eine Straße des Sieges? Weiss jemand den Weg dort hin? Fahre ich in die richtige Richtung? Mein Navi versagt vollständig, freundliche Hinweise zur Zielerreichung erbeten.
In der Zwischenzeit harre ich alldieweil den Dingen die da kommen mögen. Vielleicht sollte ich die Zeit mit einem Jurastudium überbrücken, wer weiss wozu es dienlich wäre? Das erste Semester hätte ich jetzt schon hinter mir.
To be continued ...
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